Das aktuelle Datenschutzgesetz ist seit März 2004 in Kraft und schreibt
allen Betrieben, die mit personenbezogenen Daten (Kunden, Patienten) zu tun
haben, vor, die geforderten Maßnahmen durchzuführen. Leider ist
dies vielen Apotheken und Arztpraxen nicht bekannt, so dass sie sich bereits
strafbar machen! Inzwischen haben bestimmte Rechtsanwälte und Kanzleien
begonnen, solche Apotheken und Praxen kostenpflichtig abzumahnen (ab 1200
€).
Für kleine und mittelständische Unternehmen lohnt es sich, einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Er muss nur wenige Male im Jahr ins Haus kommen, sorgt aber mit seinem Fachwissen für die sichere Einhaltung der Gesetze und Schadensabwehr.
Unsere Leistungen:
Achtung:
Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz werden je nach Schwere
mit bis zu 25.000,-; 250.000,- € oder 2 Jahren Gefängnis bestraft.